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  • Stasi

mehr als 1000 Beiträge seit 01.10.2003

es geht nicht an, Grundrechte einfach durch Anordnungen einzuschränken

Das soll wohl ein Witz sein, oder? Der aufgeführte Artikel 32 schränkt keine Grundrechte ein, er setzt einen erheblichen und fürs tägliche Leben sehr relevanten Teil des Grundgesetzes ganz einfach außer Kraft, womit ein Regieren bis ins Bett hinein möglich wird. Und das für die völlig unspezifische Bedrohnungslage "übertragbarer Krankheiten", wie sie zB auch Windpocken sind.

Der Punkt, der jedoch am widerwärtigsten aufstößt ist, daß man unserer Generation irgendwann vorwerfen wird, sich gegen solche Methoden - die bereits einmal mit angeblicher Not umfassende Befugnisse schufen, mit denen letztendlich eine Diktatur etabliert wurde (und die angebliche Not hat die WHO selber gerade in Richtung schwere Grippewelle reduziert) - nicht früher zur Wehr gesetzt zu haben.

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