Der Rechtsordnung liegt ein Verallgemeinerungs- oder Universalisierungsgrundsatz zugrunde: Ich muss mir vorstellen, dass das was ich tue, alle tun. Und wenn die Klima-Aktivisten fordern, dass sie Regeln und Gesetze um des Klimaschutzes Willen nach ihren Maßstäben außer Kraft setzen können, kann jeder andere fordern, dass er Gesetze und Regeln nach seinen Maßstäben für andere, auch weit weniger gern gesehene Proteste, ebenfalls außer Kraft setzen kann. Gleiches Recht gilt immer für alle.