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  • vorsatz

725 Beiträge seit 28.03.2002

Re: und Gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr!!!

Zumeist 3st schrieb am 13.12.2022 01:22:

sind ganz einfach Straftaten. Ebenso wie Sachbeschädigung im Falle der Zerstörung oder des Zerstörungsversuchs fremden Eigentums wie etwa bei den Kunstwerken.

Nicht zu vergessen: wiederholt Einbrüche in Flughäfen und Besetzen von Landebahnen.

"So ist alleine der gefährliche Eingriff in den Luftverkehr nach §315 StGB eine strafbare Handlung die mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden kann."
https://frankfurtflyer.de/klima-kleber-legen-ber-airport-lahm-das-ist-kein-protest-es-ist-kriminell/

In Berlin waren alle nach 2 Tagen wieder auf freiem Fuß. In welchem Land der Welt ist so etwas möglich?

"Bis auf einen sind alle Teilnehmenden der Blockade des Flughafens BER wieder auf freiem Fuß."
https://www.tagesschau.de/inland/klimaaktivisten-legen-flugbetrieb-ber-lahm-105.html

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.12.2022 15:54).

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