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  • arce

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Re: Nieder mit dem Volk

eeR4xoe9 schrieb am 26.06.2023 16:08:

Zu 3. fällt mir nur Artikel 115h Abs. 4 GG ein ("Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen."), wobei es praktischerweise der Bundestag selber ist, der den Verteidigungsfall beschließt (Art 115a Abs. 1 GG). Hoffentlich werden wir nicht eines Tages in irgendeinen Krieg hineingezogen...

An den "Krieg gegen den Terror", kannst du dich nicht mehr erinnern?
Notstandsgesetze on Mass. Erstmals Polizeikontrollen mit vorgehaltener Maschienenpistole (heute allein üblich), Bundeswehr in den Innenstädten.
Wenn es irgendwie für die MdB vorteilhaft gewesen wäre, wäre der V-Fall damals schon ausgerufen worden. V-Fall ist ein veraltetes Konzept. Heute wird Krieg einfach weggeleugnet, weil es Teil de Konzepts ist, während er früher war externes war.

Grüße
arce

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