jungspund schrieb am 27.06.2023 15:23:
GordonHannes schrieb am 27.06.2023 15:19:
Das betrifft Asylbegeherende also Menschen deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Und von denen biste inzwischen weg ... lass gut sein ...
Ja ich schrieb sobald das möglich ist - das ist - siehe wieder gesetzliche Regelung - ab dem Zeitpunkt der Anerkennung - werden die sicher dann wegziehen wenn Sie in der §44 Phase so behandelt wurden in Sonneberg wie das §3.2 vorsieht. Freiwillig werden Migranten eh kaum hinziehen.
Gebe einfach zu Du warst ohne dass ich Dich dazu an die Hand nehme einfach nicht in der Lage das Gesetz selber zu suchen. lesen und den Kontext der den Gülitgkeitsbereich einschränkt zu verstehen.