Genau das ist aber der Grundfehler im "System" Bundestag:
Bei jeder noch so kleinen Sitzung ist der allererste Akt stets die
Feststellung der Beschlussfähigkeit ("1.TOP: Begrüßung und
Feststellung der Beschlussfähigkeit") --> durch den Leiter der
Sitzung (!).
Erst wenn diese festgestellt wurde - was selbstverständlich im
Sitzungsprotokoll niedergeschrieben wird - wird die Sitzung wirklich
begonnen.
Ob Wohnungseigentümerversammlung, Vereinsvorstandsitzung, Tagung des
Kirchengemeindevorstands: es ist die Aufgabe des Vorsitzenden,
zuallerserst die Beschlussfähigkeit festzustellen.
Nur im höchsten deutschen Parlament gilt diese demokratische
Grundprinzip nicht - schöne Demokraten haben wir uns da
hineingewählt.
Bei jeder noch so kleinen Sitzung ist der allererste Akt stets die
Feststellung der Beschlussfähigkeit ("1.TOP: Begrüßung und
Feststellung der Beschlussfähigkeit") --> durch den Leiter der
Sitzung (!).
Erst wenn diese festgestellt wurde - was selbstverständlich im
Sitzungsprotokoll niedergeschrieben wird - wird die Sitzung wirklich
begonnen.
Ob Wohnungseigentümerversammlung, Vereinsvorstandsitzung, Tagung des
Kirchengemeindevorstands: es ist die Aufgabe des Vorsitzenden,
zuallerserst die Beschlussfähigkeit festzustellen.
Nur im höchsten deutschen Parlament gilt diese demokratische
Grundprinzip nicht - schöne Demokraten haben wir uns da
hineingewählt.