Ein afrikanischer Student, der in Kiew studiert hat, verlässt natürlich wegen des Krieges ebenfalls die Ukraine. Soweit, so richtig. Würde ich auch so machen.
Flüchtling ist er aber definitiv nicht, denn er kann jederzeit in einen Flieger steigen und NACH HAUSE ins Heimatland fliegen.
Wenn auf meiner Urlaubsinsel ein Vulkan ausbricht und ich reise deshalb vorzeitig ab, dann flüchte ich ja auch, bin aber trotzdem kein Flüchtling im Sinne der Flüchtlingskonvention.
Hier von Geflüchteten 1. und 2. Klasse zu sprechen ist lediglich der billige Versuch jedem der über die Ukraine in die EU gelangt, das Bleiberecht auszusprechen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.03.2022 11:44).