Nach Ansicht der Wohlfahrtsverbände gelten beispielsweise Kinder als arm deren Eltern weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verdienen. Steigt aber diese Berechnungsgröße an, gelten auf einmal mehr Kinder als arm, obwohl ihre Eltern nicht weniger Geld zur Verfügung haben als zuvor.
Und wie sieht es konkret aus: Für Alleinerziehende oder Familien, bei denen das Geld knapp ist, hält der Staat mit dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ eine zusätzliche Förderung für die Kinder parat. Mädchen und Jungen können dadurch beispielsweise in Vereinen aktiv sein. Die Mitgliedsbeiträge werden bis zu einer Obergrenze übernommen. Fakt ist, dass dieses Angebot selten in Anspruch genommen wird. Die Not ist also nicht so groß, wie sie uns in den Studien geschildert wird.
Sorgen sollten uns allenfalls die Eltern machen, die aus Bequemlichkeit ihren Kindern beispielsweise die Mitgliedschaft in Vereinen nicht ermöglichen.