kathul schrieb am 28. Mai 2006 18:56
> Prostitution gegen den eigenen Willen steht unter Strafe.
> Das ist nämlich der kleine Haken den die TAZ dabei bös-
> willig unterschlagen hat.
Was viel mehr unterschlagen wird, ist die Tatsache das besagte
Arbeitslose eben nicht als Hure arbeiten sollte, sondern als
Bar-Bedienung / Kellnerin in einem offiziell gemeldeten Bordell.
> Prostitution gegen den eigenen Willen steht unter Strafe.
> Das ist nämlich der kleine Haken den die TAZ dabei bös-
> willig unterschlagen hat.
Was viel mehr unterschlagen wird, ist die Tatsache das besagte
Arbeitslose eben nicht als Hure arbeiten sollte, sondern als
Bar-Bedienung / Kellnerin in einem offiziell gemeldeten Bordell.