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  • Stefan Schumacher

731 Beiträge seit 20.05.2002

Ganz einfach

kathul schrieb am 28. Mai 2006 18:56

> Prostitution gegen den eigenen Willen steht unter Strafe.
> Das ist nämlich der kleine Haken den die TAZ dabei bös-
> willig unterschlagen hat.

Was viel mehr unterschlagen wird, ist die Tatsache das besagte
Arbeitslose eben nicht als Hure arbeiten sollte, sondern als
Bar-Bedienung / Kellnerin in einem offiziell gemeldeten Bordell.

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