Soweit ich den TAZ Artikel richtig in Erinnerung habe
handelt es sich dabei um eine rein fiktive Geschichte.
Arbeitsvermittlung an Bordelle hat die AA bisher ab-
gelehnt und vor 2 Wochen hat das auch ein Gericht
bestätigt. Die Agentur muß nicht an Bordelle vermitteln.
Auch dann nicht, wenn es normale Tätigkeiten sind.
Da ging es nämlich genau um besagte normale Tätigkeiten
in einem Ostbordell. Der Betreiber wollte öffnen, hatte
kein Personal und wollte, daß die AA ihm welches ver-
mittelt was die abgelehnt hatte. Dagegen hatte er geklagt.
Bisher ohne Erfolg.
handelt es sich dabei um eine rein fiktive Geschichte.
Arbeitsvermittlung an Bordelle hat die AA bisher ab-
gelehnt und vor 2 Wochen hat das auch ein Gericht
bestätigt. Die Agentur muß nicht an Bordelle vermitteln.
Auch dann nicht, wenn es normale Tätigkeiten sind.
Da ging es nämlich genau um besagte normale Tätigkeiten
in einem Ostbordell. Der Betreiber wollte öffnen, hatte
kein Personal und wollte, daß die AA ihm welches ver-
mittelt was die abgelehnt hatte. Dagegen hatte er geklagt.
Bisher ohne Erfolg.