Bundesamt für Verfassungsschutz zum Institut für Staatspolitik:
Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse.
Im Gesetz steht
(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.
Da steht nichts von "Staatsvolk als Gesamtheit deutscher Staatsangehöriger". Und es wird auch so entsprechend gehandhabt, Wer als Amerikaner (Nord oder Süd) ist und deutsche Eltern hatte, der bekommt ohne großes Tamtam einen deutschen Paß bzw konsularischen Beistand (auch wenn er keine explizite deutsche Staatsangehörigkeit hat, sondern nur die zB der USA). Praktisch würden laut Gesetz die Einwohner Blumenaus als deutsche Volkszugehörige gewertet werden können, diese Definition nach (1) bezieht praktisch alle Auslandsdeutschen und deren Abkömmlinge in das deutsche Volk über die deutsche Volkszugehörigkeit mit ein, obwohl sie nicht zum deutschen Staatsvolk gehören.