MaBa (2) schrieb am 27.04.2023 18:00:
Darf er. Wenn er sich aber zunehmend vor den Bürgern schützt, ist etwas faul!
Anlasslose Überwachung etc. ist ein absolutes NoGo. Gründe dafür sind (waren?) lange bekannt und können im Volkszählungsurteil nachgelesen werden. Das Gleiche gilt für Zensur.
In einer Demokratie muss es möglich sein, gegen die Herrschenden vorzugehen. Eine Gleichsetzung von Regierungsmitgliedern oder Parteien mit dem Staat ist zwar von einigen gerne gesehen, entspricht aber nicht der ursprünglichen/eigentlichen Architektur!
Da bin ich absolut Deiner Meinung.
Der Verfassungsschutz soll ja auch nicht einzelne Politiker schützen. Was er auch im Allgemeinen auch nicht tut. Aber wo Menschen sind gibt es natürlich aus Auswüchse und Amtsbräuche über die man sich zu Recht aufregen kann. Aber deswegen ist nicht das ganze System schlecht.
Um gegen die herrschenden Vorzugehen gibt es in einer Demokratie ja auch verschiedenen Wege. Wahlen sind ein Weg. Gerichte ist ein Anderer. Seine Meinung frei zu äußern auch. Das ist nichts, was den Staatsschutz in Wallung bringt.
Der wird in der Regel erst aktiv, wenn Du das gesamte System ohne Zustimmung der Mehrheit ändern willst. Ob nun rechte Ständediktatur oder linke Einheitspartei - das alles sind Feinde unserer existierender Demokratie.
Und die Demokratie in Deutschland in 100 Jahren wird sich auch weiterentwickelt haben. Vergleich mal Parlament im Kaiserreich zur dem Reichstag der Weimarer Republik oder dem heutigen Bundestag.