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  • Frieder

mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2000

Re: Woran wurde nun das "Urteil" festgemacht...

Jetzt habe ich noch was dazugelernt: Staatsbürgerschaft nach Geburtsortprinzip:

Ergänzend zum Abstammungsprinzip gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 auch das Geburtsortsprinzip. Danach bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern eines Kindes seine Staatsangehörigkeit, sondern auch der Geburtsort.

Auch wenn beide Elternteile keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gilt:

Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Liegen diese Voraussetzungen bei Vater oder Mutter vor, sind keine zusätzlichen Anträge nötig. Das Kind wird automatisch bei Geburt Deutsche oder Deutscher.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/das-geburtsortsprinzip-460584

Heisst das, bis 2000 gab es (von einzelnen Einbürgerungen abgesehen) nur das Abstammungsprinzip um Deutscher zu sein. Also Ansicht weswegen man jetzt als "gesichert rechtsextrem" eingestuft wird....

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