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  • Viktor Koss

9 Beiträge seit 25.07.2015

Missbrauch der Psychatrie

Mit den Datum 20.06.2009 bekam ich einen Gerichtsbeschluss über die Ausweitung Einschränkung meiner Grundrechte:

Aufenthaltsbestimmung und die Entscheidung über die Unterbringung
Gesundheitsfürsorge
Gesundheitsfürsorge für nervenärtzliche Behandlung
Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten und Sozialleistungsträger
Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie die Entscheidung über Fernmeldeverkehr.

Die Begründung auf der zweiten Seite zusammengefasst:

Dies folgt aus der gerichtlichen Ermittlungen insbesondere aus dem aktuellen Gutachten d. Sachverständigen Dr. "D...." und dem unmittelbaren Eindruck des Gerichts, den sich dieses anlässlich einer früheren Anhörung d. Betreuten am 12.01.2009 geschafft hat.

Nach der Annahme des Gerichtsbeschlusses am 23.06.2009 legte ich die Beschwerde ein, mit der Begründung, es fand niemals in meinem Leben ein Gutachten statt, erst nicht ein psychiatrischer, den Herr Dr. "D..." habe niemals im Leben gesehen, am 12.01.2009 konnte kein Gespräch mit mir vor dem Gericht geführt werden, ich war nämlich in dieser Zeit im Ausland. Die Beweise habe ich vorgelegt. Ich lehnte alle Einschränkungen meiner Grundrechte ab, fügte zu dass mir richterliches und rechtliches Gehör dauerhaft verboten war und ist. Es war eine gefährliche Situation, ich persönlich wusste, dass sich um einen Versuch meiner Beseitigung handeln sollte.

Ich war damals 52, niemals krank, erst keine psychische Störungen, kerngesund, also kein Bedarf für irgendwelche ärztliche Behandlung, selbständig und zwar erfolgreich aus eigener Kraft und alleine.

Was stand im Hintergrund wirklich?

Ein streng geheimes, grenzüberschreitendes, geheimdienstliches "Spiel" mit dem weder ich noch meine Familie die schon real ausgestorben ist irgendwas zu tun hatte. Seit 50er Jahren wurden die Daten, Informationen über das Leben meiner Großeltern - Familie im Ausland gesammelt, bearbeitet und manipuliert. Der Zweck war die Bildung der falschen, verdeckten Teilidentität eines besonders geschützten Agenten der Geheimdienste, dessen Rolle war die bestimmte Straftaten in bestimmten Sozialgruppen auszuüben. Freilich, gegen Agenten-Provokateur dürfte nicht ermittelt werden, weil er als zeugnisverweigerungsberechtigte Person besondere Rechte genoss. Ein nicht existente Beziehung zu diesem Agenten - Provokateur trug bei, die ständige Maßnahmen seitens der Geheimdienste gegen mich einzuführen, so war ich die ganze Zeit meines Aufenthalts in BRD als Deutscher mir der deutschen Staatsangehörigkeit, das Objekt der Bearbeitung der Geheimdienste die selbst bei weitem in einem Irrtum waren.

Also keine Straftaten habe ich begangen, war nie verurteilt, habe durch selbständige Arbeit entsprechenden Beitrag dem öffentlichen Interesse geleistet, war nie Sozialhilfeempfänger und lehnte die Sozialleistungen ab. Lediglich bat ich die Behörden durch mir erlaubten Rechtsmitteln für die Aufhebung der Maßnahmen und einen fairen Prozess der Feststellung der Gründe meiner besonderer Behandlung, dies wurde stetig abgelehnt.

Zwei Wochen später am 13.07.2009 wurde meine nie vorhandene Betreuung durch eine formale Information des Gerichts aufgehoben. Bis heute sind mir alle Grundrechte eingeschränkt geblieben, ich wurde gebeten die BRD zu verlassen, alle meine Beschwerden und Rechtsmitteln werden mit dem institutionellen Schweigen dauerhaft bei der Seite entsorgt. Der geheimdienstliche Hintergrund, ein Spielchen mit den wahren personenbezogenen Daten und Informationen über das wahre Leben der nächsten, nicht mehr existenten Familie, wurde mir zu Verhängnis. Mittlerweile habe weitere Beweise über Hintergründe und weiß dass ein allgemeines Rechtswegverbot gegen entdeckten rechtswidrigen Maßnahmen der Behörden und Geheimdiensten mehrerer Staaten vorhanden ist. Niemals im Leben übte ich irgendwelche nachrichtendienstliche Tätigkeit. Privat erst nie, achtend die Würde jedes Menschen und glaubend, "ich habe nicht zu verbergen, ich habe nichts zu befürchten".

Der letzte Rechtsmittel da PKGr. und G-10 Kommission der Fall über Jahren ablehnen wurde der zuständigen Stelle, dem Kanzleramt vor zwei Jahren zugeschickt. Bis heute habe ich keine Antwort. Was übrig bleibt nach einem umsonst zerstörten existent. nicht nur meiner, sondern vielen anderen, ist eine Verfassungsbeschwerde.

Man glaubt, so was darf nicht geschehen, das darf nicht wahr sein. Abgesehen von persönlichen Verlusten, oder gerade deswegen angesichts der Folgewirkungen solchen Operationen, ist es aus allgemeinen unteilbaren Interessen wichtig zu wissen, welche Schaden, aufgrund manchen super cleveren Spielchen die über Jahrzehnte andauern, dem öffentlichen Interessen entstehen müssen.

Rechtswidriger Austausch der veränderten Daten und Informationen –

Betreff:

• Die Prüfung, Auswertung und Einstellung des Austausches der einseitig institutionell veränderten Daten, Informationen zwischen zuständigen behördlichen Stellen der B.R.Deutschland, der Republik Serbien und anderen entsprechenden behördlichen Stellen anderer Staaten gemäß Art. 7a des G-10 Gesetzes. ...

weiter:

https://viktorkossnachrichtendienste.wordpress.com/eine-seite/1358-2/

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