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  • baby on board

575 Beiträge seit 02.06.2005

"provozierend"

Aus dem Anreißer: "dieses Mal wurde Julia Timoschenko offensichtlich
mit provozierenden Äußerungen bloßgestellt".

Um zu provozieren, muss der Provozierte Kenntnis von der Tat oder der
Äußerung des Provozierenden erhalten.

In meinen Gedanken und auch in privaten Gesprächen wünsche ich
manchen Leuten die Pest an den Hals. Ich denke, da unterscheide ich
mich nicht sehr von der übergroßen Mehrheit.

Dennoch habe ich dies nie in die Praxis gesetzt und wurde auch noch
von keinem Staatsanwalt wegen versuchtem Mord belangt.

Wäre dies anders, würde mein Telefon abgehört oder wären die
Neurowissenschaften schon so weit, meine Gedanken zu lesen?

Einem Abgehörten eine Äußerung als "provozierend" vorzuhalten,
unterstellt, dass das Abhören einerseits legitim war und der
Abgehörte andererseits dies bei seiner Wortwahl berücksichtigen
müssen.

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