w-j-s schrieb am 14.09.2022 21:10:
Staatliche Souveränität ist nicht notwendige Voraussetzung für Demokratie.
Wie will der demokratische Wille eines Staates sich unter einer Oberherrschaft souverän ausdrücken können?
Entweder man wird beherrscht, oder man ist souverän.
Fremde Stützpunkte schränken die Handlungsmöglichkeiten zwar ein, aber der Umstand, dass in Deutschland US-Truppen stationiert sind, dürfte für die demokratische Legitimation der Beschlüsse des Gemeinderats von Hintertupfingen irrelevant sein.
Ob der Bundestag Abtreibung erlaubt oder nicht, ob bei uns Tempo 100 oder kein Tempolimit auf Autobahnen gilt: den Amis ist das so egal wie ihnen unsere Sozialgesetzgebung egal ist.
Als ich die Amtsblätter der Militärregierung in Deutschland gelesen habe, habe ich andere Eindrücke bekommen. Da haben sie neben der völkrerrechtlichen Steuererhöhungen dafür gesorgt, das die öffentlich Rechtichen Propagandabelehrungen in ihren Interessen verbreiten, und die Sozialgesetzgebung geht sogar so weit, das sie sich in die Tarifautonomie einmischen.
Dass es sich bei den US-Truppen selbstredend um Besatzungstruppen handelt, die USA unsere Vormacht mit Interessen sind, die nicht notwendig unsere sind, im Gegenteil, und Deutschland ein US-Vasallenstaat ist, all das tut hier nichts zur Sache:
Das tut völkerrechtlich sehr wohl etwas zur Sache.
Vor allem ist nur der souveräne Staat Deliktfähig. Deutschland hingegen ist nicht souverän, und kann damit nicht seine Interessen als Völkerechtssubjekt zum Ausdruck bringen. Und was die US-Amerikaner und die anderen Besatzungsmächte hier für einen Schaden anrichten werden sie nie wieder gutmachen können.
Non sequitur.
Wenn Sie die Widersprüche nicht erkennen wollen, dann kann ihnen auch nichts mehr helfen. Ich empfehle Völkerrechtslehrbücher bevor Deutschland besetzt wurde, da wird dann verständlich und unverblümt hergeleitet, ab wann welche völkerrechtlichen Randbedingungen gültig sind.
Sapere aude.