weshalb denn die Vergangenheitsform? Bspw. aus völkerrechtlicher Perspektive (Art. 25 "...die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen den Bundesgesetzen vor..." darf hier durchaus im Präsens geschrieben werden. ;-)
Oder handelt es sich um eine werte- und regelbasierte,
literarische Kommentierung des Grundgesetzes
für die Bundesrepublik in Deutschland?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.09.2022 13:13).