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Avatar von Pseudonymuse
  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

In Deutschland herrschte lange Zeit das jus sanguinis

weshalb denn die Vergangenheitsform? Bspw. aus völkerrechtlicher Perspektive (Art. 25 "...die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen den Bundesgesetzen vor..." darf hier durchaus im Präsens geschrieben werden. ;-)

Oder handelt es sich um eine werte- und regelbasierte,

literarische Kommentierung des Grundgesetzes

für die Bundesrepublik in Deutschland?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.09.2022 13:13).

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