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  • w-j-s

mehr als 1000 Beiträge seit 24.11.2005

Der alte Artikel 146

wurde bei der Eingliederung der DDR gestrichen.

Eigentlich war das Grundgesetz ja eine vorläufige Verfassung bis zu einer Einheit Deutschlands.

Nach einer Vereinigung sollte dann das Volk über eine gesamtdeutsche Verfassung bestimmen.

In dieser hätte dann auch nicht viel anders als im Grundgesetz gestanden.

Das wollten unsere Parteien aber damals nicht. Sie wollten wohl nicht riskieren, weiter von Bonn aus regieren zu müssen.

Wir sind auch nicht wie die Schweiz, wo Artikel 84 der Verfassung es verbietet, dass nach einer Inbetriebnahme eines zweiten Straßentunnels durch den Gotthard mit dann zwei Röhren insgesamt, je Röhre zwei Fahrspuren erlaubt sind. Das wird zwar technisch möglich sein, aber rechtlich wäre es verfassungswidrig.
Was ich damit sagen will: so detailverliebt sind wir mit unserer Verfassung nicht.

Es ist auch nicht anzunehmen, dass die Alliierten 1990 einer Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung im Wege gestanden hätten.

Deutschland hatte damals wie heute weitreichende innere Autonomie.

Demokratie und volle staatliche Souveränität sind unterschiedliche Dinge. Grundrechte und außenpolitische Ausrichtung eines Staates haben auch nichts miteinander zu tun.

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