knarr schrieb am 14.09.2022 17:53:
Können Sie mir bitte erklären wie es unter einer Besatzung Demokratie gibt, wenn der Besatzer bestimmt was im besetzten Gebiet zu gelten hat?
Wenn der Besatzer im besetzten Gebiet bestimmt, dass Vertreter des besetzten Gebietes ein Grundgesetz zu verabschieden haben, können nach meinem Empfinden die Nachfahren in den ehemals besetzen Gebieten entschieden Verantwortung dafür übernehmen, wenn ihnen an Demokratie gelegen wäre. Würde ich Ihnen ja gar nicht absprechen, eher den Personen in langjähriger Verantwortlichkeit der Institutionen, die ihnen - von denselben Nachfahren offensichtlich fahrlässig - überlassen wurden.
Ich versuche es Ihnen mit einfachen Worten zu erklären.
Jegliche Besatzung (besonders die militärische Besatzung) schließt Demokratie aus. Es gibt in einem besetzten (Staats)Gebiet keine Demokratie.
Ein Staat ist besetzt, wenn sich auf seinem Staatsgebiet ein feindlicher (für Sie verbündeter) Stützpunkt gibt, in denen die Gesetze des Stützpunktinhabers (Besatzer) gelten.
Staaten haben über ihr eigenes Territorium die alleinige Herrschaft auszuüben.
Das die Nationalsozialisten ein Putschisten und Hochverratsregieme geputscht haben, macht die Nationalsozialisten und auch die Weimarer Republiksvertreter nicht zu rechtmäßigen Usurpatoren.
...
Was glauben Sie, ist eigentlich die BRD, und wie ist ihr völkerrechticher Status?
Ich komme ja nicht aus dem Völkerrecht und glaube, als Bürger behalte ich mir ein pflichtschuldigst ein persönliches Urteil darüber vor, und mein Rechtsempfinden unterscheidet sich empfindlich nicht nur von den Volksvertretern.
Könnten Sie mir bitte einen Gefallen tun, indem Sie Ihren Satz im verständlichen Deutsch umformulieren?
Wie werden zukünftige neutrale Völkerrechtler die BRD, NS-Regime und WeimarDingsbums sowie die DDR ... und Polen völkerrechtlich beurteilen?
Wenn es Arbeiten neutraler Völkerrechtler also anationale Historiker in die Regale schaffen sollen müssten die europäischen Partner die von der Kommissionspräsidentin beworbenen Werte vor dem Hintergrund deutscher Politik hinterfragen.
Anationale (also Völkerrechtler die keinen Völkerrechtssubjekten angehören und auch keins vertreten) sollen sich als neutrale Historiker betätigen?
Wollen sie mir erzählen das nur ein nichtnationales Völkchen in belletristischer Form zu historischer- und völkerrechtlicher Beurteilung befähigt wäre?
Ich werde aus Ihren knarrigen Sätzen nicht schlau ...
Sapere aude.