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  • rebzilla

mehr als 1000 Beiträge seit 28.06.2001

Die Rechtsgültigkeit wird durch das Staatsoberhaupt sichergestellt

w-j-s schrieb am 14.09.2022 21:00:

Die völkerrechtlich gültigen Grenzen Deutschlands sind seine jetzigen. Was für eine Frage...

Sage ich als Vorderösterreicher.

Falsch gedacht.

Ich weiß nun nicht, auf welche Verfassungen Sie anspielen, aber Bismarck-Deutschland ging im Mai 1945 unter. Das haben bedingungslose Kapitulationen so an sich: Staaten können verschwinden, auch wenn die Zeitgenossen es anders sehen.

Unter einer Besatzung? Die ]I[-Reichswehrmacht hat kapituliert. Außerdem gibt es noch andere Randbedingungen die bewerkstelligt werden müssen, damit die deutschen Staaten untergehen.

Das Weströmische Reich ging 476 oder 480 auch nicht staatsrechtlich unter, weil es zum einen nie staatsrechtlich als eigenständiger Staat existierte und zum anderen weil nach 476/480 der Kaiser in Konstantinopel de jure wieder alleine über das staatsrechtlich nie geteilte Reich herrschte (und bis auf die Vandalen die übrigen Germanenreiche auf römischem Boden seine nominelle Herrschaft anerkannten.)

Wenn Sie Österreicher sind, müßte ihnen der Westfälische Frieden und der Wiener Kongress etwas sagen, die die Voraussetzungen für das gegenwärtige Völkerrecht (einvernehmlich) festlegten.

Entgegen der damaligen Zeit haben wir heute das Völkerrecht ...

De facto sah die Welt 480 aber etwas anders aus als in der staatsrechtlichen Fiktion: Westrom war weg und die Germanenreiche waren de facto unabhängig.

Im Bezug zur Gegenwart, hatten die Römer das ganze "germanische" Reich besetzt? Oder haben die Germanen noch eigene Herrschaftsbereiche gehabt?

Der Limes dürfte schon ein Beleg dafür sein, das die Römer nicht die vollumfängliche Oberherrschaft hatten.

Das war in Deutschland nach 1945 ähnlich.

Nö, die Kulturstaaten hatten sich zu Völkerrechtssubjekten entwickelt und nach Napoleon war man sich einig, ab wann Staaten entstehen, und ab wann sie untergehen. Für die deutschen Bundesstaaten ist es nicht gegeben.

Der deutsche Staat wurde 1945 zu einem Territorium, auf dem dann 1949 zwei neue Staaten gegründet wurden.

Seit wann können Feinde auf fremden Staatsterritorium mittels selbst erschaffener Verwaltungsgebiete einen Staat bilden? Das ist völkerrechtlich unmöglich.

Eigenes Staatsvolk auf eigenem Staatsgebiet unter eigener Vorherrschaft. Nicht auf fremden Staatsgebiet unter feindlicher militärischer Besatzung ...

Dass sich einer davon als Rechtsnachfolger des untergegangen Bismarckreiches sah, das mag zwar die nationale Seele mancher getröstet haben, aber es fehlte da eine Kontinuität auf gesamtstaatlicher Ebene, denn der Zentralstaat als Institution war 1945 weg.

Die Besatzungsmächte haben die 3.-Reichbeamten (Putschregierung einer Besatzungsputschregierung) zu Besatzungssöldnern umgewandelt ... diese diese hochverräterischen US-Schergen setzten das 3. Reich fort, aber nicht das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich (1871- bis zur Gegenwart).

Was die Grenzen angeht:
Das Deutsche Reich existiert in den Grenzen vom 31.12.1937 als Völkerrechtssubjekt fort, dieses Karlsruhe'sche Mantra mit diesem ausgewürfelten Bezugsdatum dürfte außerhalb Westdeutschlands wohl zumeist nur Befremden ausgelöst haben.

Auch in Westdeutschland stellt dieses merkwürdige Datum fragen auf. Aber dieses Datum ist völkerrechtlich irrelevant.

Bismarck hatte Recht als er behauptete, das die Verfassung des deutschen Reiches (1871) dem Deutschen Reich seine völkerrechtliche Existenz sichert ...

Sapere aude.

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