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  • w-j-s

mehr als 1000 Beiträge seit 24.11.2005

Re: Von den Rechten der ... (Staatsangehörigen).

Die völkerrechtlich gültigen Grenzen Deutschlands sind seine jetzigen. Was für eine Frage...

Sage ich als Vorderösterreicher.

Ich weiß nun nicht, auf welche Verfassungen Sie anspielen, aber Bismarck-Deutschland ging im Mai 1945 unter. Das haben bedingungslose Kapitulationen so an sich: Staaten können verschwinden, auch wenn die Zeitgenossen es anders sehen.

Das Weströmische Reich ging 476 oder 480 auch nicht staatsrechtlich unter, weil es zum einen nie staatsrechtlich als eigenständiger Staat existierte und zum anderen weil nach 476/480 der Kaiser in Konstantinopel de jure wieder alleine über das staatsrechtlich nie geteilte Reich herrschte (und bis auf die Vandalen die übrigen Germanenreiche auf römischem Boden seine nominelle Herrschaft anerkannten.)

De facto sah die Welt 480 aber etwas anders aus als in der staatsrechtlichen Fiktion: Westrom war weg und die Germanenreiche waren de facto unabhängig.

Das war in Deutschland nach 1945 ähnlich.

Der deutsche Staat wurde 1945 zu einem Territorium, auf dem dann 1949 zwei neue Staaten gegründet wurden.

Dass sich einer davon als Rechtsnachfolger des untergegangen Bismarckreiches sah, das mag zwar die nationale Seele mancher getröstet haben, aber es fehlte da eine Kontinuität auf gesamtstaatlicher Ebene, denn der Zentralstaat als Institution war 1945 weg.

Was die Grenzen angeht:
Das Deutsche Reich existiert in den Grenzen vom 31.12.1937 als Völkerrechtssubjekt fort, dieses Karlsruhe'sche Mantra mit diesem ausgewürfelten Bezugsdatum dürfte außerhalb Westdeutschlands wohl zumeist nur Befremden ausgelöst haben.

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