w-j-s schrieb am 14.09.2022 18:12:
wurde bei der Eingliederung der DDR gestrichen.
Was wurde Ihrer Meinung denn in was eingegliedert?
Eigentlich war das Grundgesetz ja eine vorläufige Verfassung bis zu einer Einheit Deutschlands.
Das Grundgesetz war nie eine Verfassung, kann nie eine sein und wird es auch niemals sein. Es erfüllt(e) nicht die Anforderungen die an eine Verfassung gestellt sind.
Nach einer Vereinigung sollte dann das Volk über eine gesamtdeutsche Verfassung bestimmen.
Ich frage noch einmal ernsthaft:
Was wurde wann wem "Vereinigt", wenn die Deutschen schon ein originäres Völkerrechtssubjekt haben ... und alle Deutschen zwei Verfassungen haben, die aber durch die Besatzungsmächte außerkraftgesetz wurden ...
In dieser hätte dann auch nicht viel anders als im Grundgesetz gestanden.
Es stimmt das in abgeschwächter Form, Auszüge aus den deutschen Verfassungen übernommen wurde ... aber die Deutschen sind nach wie vor nicht so blöde, das sie es zulassen würde, das ihre Verfassung keine Verfassung mehr wäre, weil sie Besatzungsmaßnahmen übernehmen würden. Denn sobald Besatzungsmaßnahmen in einer "Verfassung" stehen, ist sie keine mehr.
Das ist nur ein Kriterium, warum das GG nie eine Verfassung sein kann und auch keine werden kann. (Auch durch Abänderung nicht.)
Das wollten unsere Parteien aber damals nicht. Sie wollten wohl nicht riskieren, weiter von Bonn aus regieren zu müssen.
Es lohnt sich mal darüber zu sinnieren, wer diese ominösen Parteien sind, und wen sie vertreten. (Zeitgeschichtlich gesehen war der Umstand die wahren Rechtsverhältnisse erkennen zu können nie so günstig wie jetzt.)
Was ich damit sagen will: so detailverliebt sind wir mit unserer Verfassung nicht.
Ich finde unsere Verfassungen gar nicht so schlecht.
Es ist auch nicht anzunehmen, dass die Alliierten 1990 einer Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung im Wege gestanden hätten.
Können Sie mir auf einer Europakarte in groben Zügen mit einem Finger die völkerrechtlich gültigen Grenzen Deutschlands zeigen? Ich habe den Eindruck, das ihnen wichtige Teile über die deutschen Staatsgebiete (Deutschland ist ja ein Bundesstaat) entfallen sind.
Deutschland hatte damals wie heute weitreichende innere Autonomie.
Souveränität und Besatzung schließen sich gegenseitig aus. Selbiges gilt für die Demokratie.
Demokratie und volle staatliche Souveränität sind unterschiedliche Dinge. Grundrechte und außenpolitische Ausrichtung eines Staates haben auch nichts miteinander zu tun.
Ja, es gibt auch undemokratische Staaten.
Kann ein Staat unter Besatzung seinen Staatsangehörigen Grundrechte garantieren?
Nach welchen Kriterien hat ein Besatzer Grundrechte zu gewährleisten?
Sapere aude.