"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe".
Lediglich deklaratorische Wirkung des Eides
Nach absolut herrschender Ansicht in der Literatur begründet die Ableistung des Eides gemäß
Art. 64 Abs. 2, 56 GG weder Zuständigkeiten noch Rechte und Pflichten der Bundesregierungs-
mitglieder.2 Er ist „in keinem denkbaren Sinne konstitutiv“3, sondern bekräftigt vielmehr dekla-
ratorisch die im einfachen Recht und insbesondere in der Verfassung fixierten Pflichten von
Bundeskanzler und Ministern. Eine etwaige Zuwiderhandlung ist demnach weder gerichtlich
angreifbar noch strafbewehrt.
https://www.bundestag.de/resource/blob/556790/e5376e768c028f5829e29468e6159383/WD-3-088-18-pdf-data.pdf
Ähnliche Posts wurden mir schon gesperrt - lieber Mods/Admins, das ist ein offizelles Zitat des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ....
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