Du hast offenbar keine wirkliche Kenntnis vom Kündigungsschutz.
Wenn ein Handwerksbetrieb mit 20 MA (etwa so wie in Deinem ersten
Posting erwähnt) einen Auftragseinbruch hat und keine Besserung in
Sicht ist, kann er "betriebsbedingt" kündigen. Der gekündigte AN hat
dann keine Chance das zu verhindern. Wenn der MA deutlich hinter der
Leistung seiner Kollegen zurück steht, kann er abgemaht werden und
falls sich das nicht bessert, wird "personenbedingt" gekündigt (das
geht auch bei absehbar langer Krankheit). Wenn er seinen Chef
beleidigt hat, kann er "verhaltensbedingt" gekündigt werden.
Es gibt Wege zuhauf, einen MA loszuwerden, wenn man ihn nicht mehr
braucht/haben will. Aber man muss halt einen Grund angeben. Die
französische Regelung ist dagegen eine Einladung zu jedwedem
Missbrauch:
Was bei uns nicht aber in F jetzt geht: Wenn der MA z. B. wegen des
Umgangs mit gefährlichen Substanzen plötzlich für den MA harmlos
aussehende Pickel im Gesicht bekommt (die der AG aber als Indikator
für beginnende Gesundheitsschädigung kennt), ihn schnell "ohne Angabe
von Gründen" fristlos (und mglw. mit schon vorhandenem
Gesundheitsschaden) auf die Straße schicken, bevor der MA merkt, was
mit ihm los ist.
Und noch was:
Wenn ich in meinem 20-Mann-Betrieb 5% mehr Aufträge hereinbekomme,
als ich mit meiner Mannschaft erledigen kann, werde ich jemanden
einstellen, um das zu können (NB: es gibt eine Probezeit, in der im
Prinzip auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann).
Wenn ich nur einen einzelnen Auftrag im "Überhang" habe, für den ich
jemanden brauche, kann ich auftragsbezogen befristet einstellen:
Auftrag zuende, Job zuende! Keine Diskussionen!
Wenn ich nicht weiß, wie lange ich jemanden brauche, stelle ich
befristet für z. B. erst einmal 6 Monate ein. Das kann man sogar 3mal
verlängern, macht zusammen 2 Jahre (gesetzliche Obergrenze), mit
genau im voraus zu kalkulierendem Risiko. Vertrag zuende, Job zuende!
Keine Diskussionen!
Wenn ich meine Leute nicht zu nahezu 100% beschäftigen kann, werde
ich auch mit diesem Willkürrecht keinen einzigen neuen MA einstellen,
den ich ja auch bezahlen muss und der nur zusätzlich herum steht...
Wozu also Willkür die Tore öffnen?
Wenn ein Handwerksbetrieb mit 20 MA (etwa so wie in Deinem ersten
Posting erwähnt) einen Auftragseinbruch hat und keine Besserung in
Sicht ist, kann er "betriebsbedingt" kündigen. Der gekündigte AN hat
dann keine Chance das zu verhindern. Wenn der MA deutlich hinter der
Leistung seiner Kollegen zurück steht, kann er abgemaht werden und
falls sich das nicht bessert, wird "personenbedingt" gekündigt (das
geht auch bei absehbar langer Krankheit). Wenn er seinen Chef
beleidigt hat, kann er "verhaltensbedingt" gekündigt werden.
Es gibt Wege zuhauf, einen MA loszuwerden, wenn man ihn nicht mehr
braucht/haben will. Aber man muss halt einen Grund angeben. Die
französische Regelung ist dagegen eine Einladung zu jedwedem
Missbrauch:
Was bei uns nicht aber in F jetzt geht: Wenn der MA z. B. wegen des
Umgangs mit gefährlichen Substanzen plötzlich für den MA harmlos
aussehende Pickel im Gesicht bekommt (die der AG aber als Indikator
für beginnende Gesundheitsschädigung kennt), ihn schnell "ohne Angabe
von Gründen" fristlos (und mglw. mit schon vorhandenem
Gesundheitsschaden) auf die Straße schicken, bevor der MA merkt, was
mit ihm los ist.
Und noch was:
Wenn ich in meinem 20-Mann-Betrieb 5% mehr Aufträge hereinbekomme,
als ich mit meiner Mannschaft erledigen kann, werde ich jemanden
einstellen, um das zu können (NB: es gibt eine Probezeit, in der im
Prinzip auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann).
Wenn ich nur einen einzelnen Auftrag im "Überhang" habe, für den ich
jemanden brauche, kann ich auftragsbezogen befristet einstellen:
Auftrag zuende, Job zuende! Keine Diskussionen!
Wenn ich nicht weiß, wie lange ich jemanden brauche, stelle ich
befristet für z. B. erst einmal 6 Monate ein. Das kann man sogar 3mal
verlängern, macht zusammen 2 Jahre (gesetzliche Obergrenze), mit
genau im voraus zu kalkulierendem Risiko. Vertrag zuende, Job zuende!
Keine Diskussionen!
Wenn ich meine Leute nicht zu nahezu 100% beschäftigen kann, werde
ich auch mit diesem Willkürrecht keinen einzigen neuen MA einstellen,
den ich ja auch bezahlen muss und der nur zusätzlich herum steht...
Wozu also Willkür die Tore öffnen?