Am 17. November wies das Berliner Arbeitsgericht den Antrag auf eine einstweilige Verfügung des Lebensmittellieferkonzerns Gorillas zurück, mit dem dieser die Wahl eines Betriebsrats verbieten wollte.
Zuvor hatte der Konzern eine der Methode des Union-Busting angewandt und die 18 Berliner Warenlager, für die Beschäftigten arbeiten, in eigenständige Unternehmen umgewandelt. Das Gericht lehnte den Antrag des Managements mit der Begründung ab, Gorillas habe keine detaillierten Informationen zu den neuen Betriebsstrukturen vorgelegt.
Auch andere Beschwerden des Gorillas-Managements wies das Gericht zurück. Dazu gehörte die angeblich fehlende Information zur Wahl des Wahlvorstands und die Beschwerde über den Ausschluss einiger leitender Mitarbeiter des Unternehmens von der Wahl.
Nicht dort arbeiten und nix dort bestellen. Solche asozialen und arbeitnehmerfeindlichen Buden (gilt auch für andere Kurier-Dienstleister) müssen doppelt abgestraft werden. Besonders für die Basis-Beschäftigten (Rider) gilt: Last Euch nicht zum Affen machen!