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  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Religion hat zu hohen Schutzstatus in der Rechtsprechung!

Zu weit definiert oder toleriert was "ungstörte" Religionsausübung ist.

Geht in die Synagoge, Moschee, Kirche oder auch privat und haltet da eure Rituale ab oder bildeteuch religiös, bitte.

Aber Kipa, Kreuz an der Kette vor dem Bauch oder Kopftuch von Muslima oder Sikhs usw. ist Privatsache.

Als Fußballfan gekleidet darf ich auch nicht als Eisenbahner Zugbegleiter oder Triebfahrzeugführer im Dienst sein.

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