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  • HeWhosePathIsChosen

mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2005

Das Allgemeinwohl geht vor

UrhG § 14 Entstellung des Werkes
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__14.html

Es soll aber auch ein berechtigtes Interesse von Staat, Gesellschaft und Allgemeinwohl geben. Wenn eine Satire selbst ein allgemein wünschenswertes Werk ist, dann hat der Urheber des parodierten Originals (bezüglich der wünschenswerten Satire) rein gar nix zu sagen/verbieten.

Die Gesetze dürfen nicht das egoistische Einzelinteresse über das Allgemeinwohl stellen aber bedauerlicherweise tun einige das derzeit.

Ein anderer sehr bedeutsamer Punkt ist, dass ein guter Staat und eine gute Gesellschaft durch Satire gar nicht gefährdet sind und schlechte Satire eher dem Satiriker schadet.

Wenn Staat und Gesellschaft aber in einer auf Lügen gestützten Scheinwelt leben und die Wahrheit füchten müssen, dann sind sie auch anfällig für Kritik. Wenn Kritik verboten wird, dann ist das ein kritisches Zeichen.

Andererseits ist auch zwischen konstruktiver/wünschenswerter Satire/Kritik und negativen Werken/Äußerungen zu unterscheiden.

Praktisch braucht es ein paar detailiertere Gesetze zur Orientierung aber es braucht auch ein übergeordnetes Gesetz, das insgesamt wünschenswertes und dem Allgemeinwohl dienliches erlauben (oder wenigstens nicht bestrafen) kann, auch wenn es gegen untergeordnete Gesetze verstößt.

Das kann man mit staatlichen Sondergenehmigungen und übergeordneten Begnadigungsausschüssen regeln aber wichtig ist, dass die auch wirklich dem Allgemeinwohl dienen und nicht einem korrupten Klüngel. Sehr wichtig ist Transparenz, d.h. diese Sondererlasse müssen detailiert veröffentlicht werden und das Volk muss dagegen protestieren dürfen. (alles imho)

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