Naja, mich interessiert schon, wie man das völkerrechtlich einordnet. Wie Sie dazu kommen, dass damit das Vorgehen abgenickt werden soll, erschließt sich mir nicht.
Die Scholastiker im Wissenschaftlichen Dienst und die Bundesregierung hätten auch den Überfall auf den Sender Gleiwitz und den anschließenden Angriffskrieg des Deutschen Reiches gegen Polen als vom Völkerrecht abgedeckt juristisch begründet.