GegenTrolle schrieb am 12.05.2022 22:17:
Naja, mich interessiert schon, wie man das völkerrechtlich einordnet. Wie Sie dazu kommen, dass damit das Vorgehen abgenickt werden soll, erschließt sich mir nicht.
Das ist die rechte Denkschule.
Die da oben wollen uns nur ...
Der Erlöser wird kommen.
Völkerrechtlich wäre eine Einladung z. B. an die USA durch die Ukraine, auch mit Bodentruppen und Flugzeugen, nicht zu beanstanden.
Schließlich wurde die Ukraine von Russland überfallen, die z. B. USA würde als Sicherheitspartner zum Zuge kommen.
Was einem Assad zugestanden wird, kann man einem Selenskyj ja schlecht abschlagen.
So betrachtet ...