Marlene schrieb am 8. Juni 2003 17:15
> > Unter Berücksichtung der
> > damals ergangenen Auflagen auch in Sachen Datenschutz wurde sie für
> > 1987 neu angesetzt und dann auch trotz aller Proteste erfolgreich
> > durchgeführt (http://www.destatis.de/zensus/vz_87.htm).
>
> Das war als ich in Münster studiert habe und ich versprech dir,
> unsere gesamte WG und viele andere aus meinem Bekanntenkreis haben
> die Formulare NIE abgegeben! Möglich, dass sie sich mit den Bögen
> zufrieden gegeben haben, die sie bekommen haben. Wir haben eine Weile
> regelrecht darauf gewartet, dass wir nun den angedrohten
> Bußgeldbescheid bekommen. Der kam aber nicht und es meldete sich
> niemand mehr bei uns.
Ich kann's nicht mehr beschwören, aber ich meine fast, dass das damit
zusammenhing, dass es neben den Verweigerern ja auch noch die
Protestform derer gab, die bewusst Falschangaben machten, und die
wiederum hätten aber erst in den DV-gestützten
Plausibilitätsprüfverfahren der statistischen Ämter auffallen können,
die schon hinter der Anonymisierung lagen, wo der Ursprung dann nicht
mehr zu ermitteln gewesen wäre. Und mit der Verfolgung der
Nichtabgabe wäre so eine juristisch eher nicht zu rechtfertigende
Ungleichbehandlung von Nichtabgabe und Falschmeldung entstanden.
Cheers,
d. d.
> > Unter Berücksichtung der
> > damals ergangenen Auflagen auch in Sachen Datenschutz wurde sie für
> > 1987 neu angesetzt und dann auch trotz aller Proteste erfolgreich
> > durchgeführt (http://www.destatis.de/zensus/vz_87.htm).
>
> Das war als ich in Münster studiert habe und ich versprech dir,
> unsere gesamte WG und viele andere aus meinem Bekanntenkreis haben
> die Formulare NIE abgegeben! Möglich, dass sie sich mit den Bögen
> zufrieden gegeben haben, die sie bekommen haben. Wir haben eine Weile
> regelrecht darauf gewartet, dass wir nun den angedrohten
> Bußgeldbescheid bekommen. Der kam aber nicht und es meldete sich
> niemand mehr bei uns.
Ich kann's nicht mehr beschwören, aber ich meine fast, dass das damit
zusammenhing, dass es neben den Verweigerern ja auch noch die
Protestform derer gab, die bewusst Falschangaben machten, und die
wiederum hätten aber erst in den DV-gestützten
Plausibilitätsprüfverfahren der statistischen Ämter auffallen können,
die schon hinter der Anonymisierung lagen, wo der Ursprung dann nicht
mehr zu ermitteln gewesen wäre. Und mit der Verfolgung der
Nichtabgabe wäre so eine juristisch eher nicht zu rechtfertigende
Ungleichbehandlung von Nichtabgabe und Falschmeldung entstanden.
Cheers,
d. d.