Ich hab doch das Recht Auskunft zu erhalten welche Daten über mich
gespeichert sind. Zumindest hab ich mal einen Brief von einer
Behörde erhalten, der mich drauf hinwies.
Wenn ich dieses Recht irgendwann mal nutze, muss ich dann eine
Festplatte zum Gesuch beilegen ?
Oder werden bald die Datenschutzgesetze wegen Unduchführbarkeit
und "höherer Interessen" wertlos ?