1. hat sie Spanien verlassen, bevor es einen Haftbefehl gab.
2. war sie nie flüchtig, da sie stets der Justiz zur Verfügung stand, halt der in Belgien und Schottland. Die spanische ist keine Justiz, sondern Unrechtsjustiz. Das man in Spanien nicht auf faire Verfahre hoffen darf, hat der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg schon in etlichen Fällen bestätigt. Sogar der EuGH hat nun Zweifel, ob Katalanen in Spanien einen fairen Prozess erwarten können.
Dass die "Immunität" nur "vorläufig" sei, ist auch falsch. Man ist nicht halb schwanger. Ein Parlamentarier hat sie. Das muss der EuGH nur noch bestätigen, nachdem das Parlament sie "vorläufig" aberkannt hatte. Gibt ein Gericht einem Eilantrag statt, was eher selten der Fall ist, ist das eine Vorentscheidung, die mit großer Sicherheit zum gleichen Ergebnis im endgültigen Urteil führt.