Er soll gegen Menschen, die in europäischen Ländern Asyl suchen wollen - wozu sie nach der Genfer Konvention und nach Artikel 14 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung berechtigt sind
Artikel 31
Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten
1. Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder
Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten
Es gibt also kein Recht auf Einreise aus einem Land in welchem der Flüchtling bedroht ist.
Für Idomeni gilt also: Sie müßten in der Türkei verfolgt werden, oder aber wenigstens in Griechenland, damit legal weiterreisen dürfen.
Was Art. 14 (Diskriminierungsverbot) hier zu suche hat verstehe ich nicht.