> a) zu sagen, das er überhaupt nicht stattgefunden hat (wäre Quatsch,
> sollte nicht angeklagt sondern mit hinten zu schließender Jacke
> eingewiesen werden),
Genau das ist es.
Diese Leute glauben das aber wirklich, daß es den Holocaust nicht
gegeben hat, und begründen das mit scheinwissenschaftlichen
"Untersuchungen".
Es gibt eine ganze Bibliothek von solchen Holocaust-Leugner-Büchern.
Bekannt wurde u.a. der "Leuchter-Report" (wenn der so heißt) etc.
Da stehen dann so Thesen drin, wie daß die Nazi kein Zyklon B
einsetzen konnten, weil es durch die Wände der Gaskammern diffundiert
wäre und die Wachmannschaften getötet hätte, oder daß man mit
Kohlenmonoxyd (wie es die Vergasungswagen erzeugt haben) keine Leute
umbringen kann, etc.
An sich haarsträubender Unsinn, aber manch einer glaubt es doch.
Das sind die RICHTIGEn Holocaust-Leugner.
Dann gibt es wohl noch Leutz, die den Holocaust als solchen nicht
bestreiten, aber die Zahl der Opfer.
Je nachdem sind das dann auch Leugner, oder zumindest Verharmloser.
Welcher Unterschied im Strafrahmen da besteht? Weiß nicht.
> b) zu sagen das er nicht so schlimm war (für Juden), weil noch
> weitaus mehr Menschen gestorben sind bzw. abgeschlachtet wurden oder
Das ist dann "Verharmlosung", wenn man es extrem betreibt
(z.B. behauptet "Na und? Stalin war noch 10x schlimmer als Hitler! Da
war Hitler ein Waisenknabe!"
Wer so was behauptet, ist ein Verharmloser.
Allerdings ist auch ein Verharmloser, wer behauptet, Saddam oder
Milosevic wären "ein zweiter Hitler".
Denn so unangenehm Saddam auch war: Er hat nix zuwege gebracht, was
dem Holocaust auch nur vergleichbar war.
> c) zu sagen das man Menschen, die danach geboren wurden nicht dafür
> verantwortlich machen kann ?
Das sicher nicht.
Vor allem da das ja eine implizite Anerkennung des Holocaust
beinhaltet und somit ex definitione keine Leugnung sein kann.
> sollte nicht angeklagt sondern mit hinten zu schließender Jacke
> eingewiesen werden),
Genau das ist es.
Diese Leute glauben das aber wirklich, daß es den Holocaust nicht
gegeben hat, und begründen das mit scheinwissenschaftlichen
"Untersuchungen".
Es gibt eine ganze Bibliothek von solchen Holocaust-Leugner-Büchern.
Bekannt wurde u.a. der "Leuchter-Report" (wenn der so heißt) etc.
Da stehen dann so Thesen drin, wie daß die Nazi kein Zyklon B
einsetzen konnten, weil es durch die Wände der Gaskammern diffundiert
wäre und die Wachmannschaften getötet hätte, oder daß man mit
Kohlenmonoxyd (wie es die Vergasungswagen erzeugt haben) keine Leute
umbringen kann, etc.
An sich haarsträubender Unsinn, aber manch einer glaubt es doch.
Das sind die RICHTIGEn Holocaust-Leugner.
Dann gibt es wohl noch Leutz, die den Holocaust als solchen nicht
bestreiten, aber die Zahl der Opfer.
Je nachdem sind das dann auch Leugner, oder zumindest Verharmloser.
Welcher Unterschied im Strafrahmen da besteht? Weiß nicht.
> b) zu sagen das er nicht so schlimm war (für Juden), weil noch
> weitaus mehr Menschen gestorben sind bzw. abgeschlachtet wurden oder
Das ist dann "Verharmlosung", wenn man es extrem betreibt
(z.B. behauptet "Na und? Stalin war noch 10x schlimmer als Hitler! Da
war Hitler ein Waisenknabe!"
Wer so was behauptet, ist ein Verharmloser.
Allerdings ist auch ein Verharmloser, wer behauptet, Saddam oder
Milosevic wären "ein zweiter Hitler".
Denn so unangenehm Saddam auch war: Er hat nix zuwege gebracht, was
dem Holocaust auch nur vergleichbar war.
> c) zu sagen das man Menschen, die danach geboren wurden nicht dafür
> verantwortlich machen kann ?
Das sicher nicht.
Vor allem da das ja eine implizite Anerkennung des Holocaust
beinhaltet und somit ex definitione keine Leugnung sein kann.