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  • Surtr

mehr als 1000 Beiträge seit 05.10.2002

Verzwickt

Zingiber schrieb am 22. Juli 2004 8:48

> Umgekehrt wid ein Schuh draus: die *Widerstandbewegungen* in
> faschistischen Systemen dürfen nicht von der deutschen Regierung als
> terroristisch verunglimpft werden. Sie sollten zumindest Anerkennung
> finden.

Dir scheint der Unterschied zwischen Widerstand und Terror nicht klar
zu sein. Da befindest du dich in guter Gesellschaft. Heute muß sich
z.B. die israelische Armee mit dem Vorwurf auseinandersetzen,
rechtswidrig gegen die Bevölkerung eines besetzten Landes vorzugehen,
und sucht dafür rechtlich und moralisch haltbare Rechtfertigungen.
Kritiker sehen den Kampf der Palästinenser als legitime Verteidigung
ihrer Lebensrechte an. Beide Parteien erklären, daß sie sich nicht im
Kriege befinden und es nicht mit Kombattanten zu tun haben. Vielmehr
handle die Staatsmacht in inneren Angelegenheiten. Beide machen aber
großzügig Gebrauch von der militärischen Prävention auf Verdacht hin.
Sie ist vom heutigen Kriegsvölkerecht (Genfer Konvention von 1949,
Art 3) nicht gedeckt. Ein innerstaatliches Recht zur Legitimation
solcherlei Vorgehens erscheint den einen als bedenklich, anderen als
eklatanter Verstoß gegen elementare Menschenrechte. Das ist genau das
Problem.

Es hat übrigens schon 1937 eine "Genfer Konvention zur Verhütung und
Bekämpfung des Terrorismus" gegeben. Sie definierte "Terrorismus" als

"… kriminelle Taten, die gegen einen Staat gerichtet sind und das
Ziel verfolgen, bestimmte Personen, eine Gruppe oder die
Allgemeinheit in einen Zustand der Angst zu versetzen"

Allerdings, nicht jedes System das uns nicht gefällt, ist
faschistisch.

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