Nun ist es aber von vorn herein so, dass Asyl per Definition eine temporäre Angelegenheit, also eine Übergangslösung ist und gar nicht mehr sein soll. So tragisch der Einzelfall auch anmuten mag, jeder Asylsuchende sollte, besser: muss das wissen.
Wenn er jedoch lange genug hier lebt, (idR 8 Jahre, unter besonderen Umständen auch nur 6*), hat er nach den geltenden Gesetzen die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
*) --> https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/service/fragen-und-antworten/612466-612466?index=612492