Pseydonymiker schrieb am 15.05.2024 07:08:
Insofern: das Wahlalter sollte nicht gesenkt, sondern ggfs. sogar noch auf 21 Jahre angehoben werden.
Na manch einer lernt auch in seinem Leben nichts mehr dazu und ist noch mit 80 Unreif. Ich finde es nur komisch, das man bis 21 Jahre noch das Jugendrecht anwendet, weil man Jugendlichen Unreife attestiert, andererseits aber wählen lassen möchte. Vielleicht sollte dann das Strafrecht angepasst werden, dann stimmt es wieder.