Islamische Zeitung
Artikelservice
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Gastkommentar: Terrorismus widerspricht der islamischen Tradition
Von Professor Khaled Abu el-Fadl
Mit der jüngsten Eskalation durch die Selbstmordattentate gegen
zivile Ziele in Israel und der andauernden Bedrohung durch
Terrorangriffe durch Usama bin Ladin, ist die Beziehung zwischen
Islam und dem Terrorismus - wieder einmal - das Thema zügelloser
Spekulationen geworden.
Einige muslimische Gelehrte haben solche Terrorakte als Dschihad
bezeichnet und betrachten die Selbstattentäter als Schuhada
(Märtyrer) um der Sache Gottes willen. Viele nicht-muslimische
Kommentatoren sind soweit gegangen und haben behauptet, dass das
islamische Recht eigentlich den Muslimen befehle, solche
terroristischen Angriffe gegen
Ungläubige durchzuführen.
Ich bin sicher, dass, indem jetzt vergessen wird, dass die Muslime
selbst oft Opfer von Terrorismus geworden sind, es eine Anzahl an
Muslimen gibt, die glauben, dass Terrorismus bis zu einem gewissen
Grad gerechtfertigt sei. Es ist jedoch wichtig wahrzunehmen, dass
dieser Glaube zumindestens im Widerspruch zum islamischen Recht
steht. Die islamische Rechtstradition, die ähnlich der jüdischen,
rabbinischen Tradition ist, hat eine ungemilderte Feindseligkeit
gegen den Terror als Mittel politischen Widerstands zum Ausdruck
gebracht. Nach den ersten drei Jahrhunderte der islamischen
Geschichte, haben muslimische Juristen einen bemerkenswerten Grad an
Duldsamkeit gegen politische Rebellion zu Tage gelegt, indem sie die
Meinung vertraten, dass der politische Rebell weder hingerichtet,
noch sein Eigentum eingezogen werden dürfe.
Die klassischen muslimischen Rechtsgelehrten jedoch, waren
kompromisslos hart gegen Rebellen, die - wie die Juristen es
beschrieben - Täuschungsmittel benutzten und, im Ergebnis, Schrecken
verbreiteten. Muslimische Juristen betrachteten Terrorangriffe gegen
unverdächtige und schutzlose Opfer als hassenswerte und unmoralische
Verbrechen, und behandelten in der Folge die Täter als den
schlimmsten Typ des Verbrechers.
Unter die Kategorie des Verbrechens des Terros bezogen die
klassischen Rechtsgelehrten Entführung, Vergiftung von Wasserquellen,
Brandstiftung, Angriffe auf Pilger und Reisende, Überfälle im Schutze
der Nacht und Vergwaltigung. Für diese Verbrechen, unabhängig von der
religiösen oder politischen Überzeugung der Täter, verlangten
muslimische Juristen die härtesten Strafen, auch den Tod. Am
wichtigsten ist, dass muslimische Gelehrte der Meinung waren, dass
diese Strafen gleich sind, unabhängig davon, ob Täter oder Opfer
Muslime oder Nichtmuslime sind. Es liegt in dieser Tradition
begründet, dass vormoderne Terroristen so berüchtigt wurden innerhalb
der islamischen Geschichte.
Einige Islamisten heutzutage argumentieren, dass der einzig
erfolgreiche Weg des Widerstands gegen Unterdrückung oder Besatzung
nur über den Terrorismus verläuft und daher zu einem notwendigen Übel
geworden ist. Aber diese Art der rückratlosen und opportunistischen
Logik wird durch das klassische rigorose Erbe nicht unterstützt.
Obwohl es keinen Zweifel darüber gibt, dass das islamische Recht das
Recht auf Selbstverteidigung bestätigt, reguliert es doch diese
Selbstverteidigung, so dass diese nicht missbraucht wird.
Wie es ein klassischer Rechtsgelehrter ausdrückte: "Wenn politische
Zweckmäßigkeit zum Recht wird, dann wird nichts von dieser Religion
übrigbleiben."
Mehr noch, selbst wenn wir annehmen, dass Länder wie die USA oder
Israel unterscheidungs-lose Angriffe führen sollten, die zu Schäden
an der Zivilbevölkerung führen, dann wären von einem theologischen
Standpunkt betracht, Terroristische Handlungen immer noch nicht
gerechtfertigt. Es ist eine allgemein bekannt qur'anische Anweisung,
dass die Ungerechtigkeit anderer nicht die eigene Ungerechtigkeit
rechtfertige.Um es einfach zu machen, die Ermordung von muslimischen
Zivilisten, die in ihren Wohnzimmern sitzen durch israelische
Helikopter, rechtfertigt nicht, dass israelische Kinder, die ein
Essen mit ihren Eltern in einem Restaurant sitzen, ermordet werden.
Es gibt eine weitere Dimension in diesem Problem.
Modern muslimische terroristische Gruppierungen sind mehr in den
nationalen Befreiungsideologien des 19. und 20. Jahrhunderts
verwurzelt als in der islamischen Tradition. Obwohl diese
Gruppierungen verschiedene theologische Rechtfertigungen konstruiert
haben, repräsentieren ihre Ideologien, Symbole, Sprache und
Organisationstruktuen den Einfluss des anti-kolonialistischens der
Entwicklungsländer. So benutzen solche Gruppen nicht selten Ausdrücke
wie "Hizb" (Partei), "Tahrir" (Befreiung), "Taqrir al-Masir"
(Selbstbestimmung), "Harakah" (Bewegung), "al-Kawadir al-Fa'alah"
(Aktivisten) oder "Harb Muqadassa" (Heiliger Kampf). Diese Ausdrücke
wurden von den nationalen Befreiungskämpfen gegen den Kolonialismus
importiert und stammen nicht aus dem islamischen Erbe.
Kurzgefasst, moderner muslimischer Terrorismus ist Teil des
historischen Erbes des Kolonialismus und nicht des islamischen
Rechts. Entsprechend der islamischen Rechtstradition, können
Terroristen nicht zum Zuge kommen.
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Gastkommentar: Terrorismus widerspricht der islamischen Tradition
Von Professor Khaled Abu el-Fadl
Mit der jüngsten Eskalation durch die Selbstmordattentate gegen
zivile Ziele in Israel und der andauernden Bedrohung durch
Terrorangriffe durch Usama bin Ladin, ist die Beziehung zwischen
Islam und dem Terrorismus - wieder einmal - das Thema zügelloser
Spekulationen geworden.
Einige muslimische Gelehrte haben solche Terrorakte als Dschihad
bezeichnet und betrachten die Selbstattentäter als Schuhada
(Märtyrer) um der Sache Gottes willen. Viele nicht-muslimische
Kommentatoren sind soweit gegangen und haben behauptet, dass das
islamische Recht eigentlich den Muslimen befehle, solche
terroristischen Angriffe gegen
Ungläubige durchzuführen.
Ich bin sicher, dass, indem jetzt vergessen wird, dass die Muslime
selbst oft Opfer von Terrorismus geworden sind, es eine Anzahl an
Muslimen gibt, die glauben, dass Terrorismus bis zu einem gewissen
Grad gerechtfertigt sei. Es ist jedoch wichtig wahrzunehmen, dass
dieser Glaube zumindestens im Widerspruch zum islamischen Recht
steht. Die islamische Rechtstradition, die ähnlich der jüdischen,
rabbinischen Tradition ist, hat eine ungemilderte Feindseligkeit
gegen den Terror als Mittel politischen Widerstands zum Ausdruck
gebracht. Nach den ersten drei Jahrhunderte der islamischen
Geschichte, haben muslimische Juristen einen bemerkenswerten Grad an
Duldsamkeit gegen politische Rebellion zu Tage gelegt, indem sie die
Meinung vertraten, dass der politische Rebell weder hingerichtet,
noch sein Eigentum eingezogen werden dürfe.
Die klassischen muslimischen Rechtsgelehrten jedoch, waren
kompromisslos hart gegen Rebellen, die - wie die Juristen es
beschrieben - Täuschungsmittel benutzten und, im Ergebnis, Schrecken
verbreiteten. Muslimische Juristen betrachteten Terrorangriffe gegen
unverdächtige und schutzlose Opfer als hassenswerte und unmoralische
Verbrechen, und behandelten in der Folge die Täter als den
schlimmsten Typ des Verbrechers.
Unter die Kategorie des Verbrechens des Terros bezogen die
klassischen Rechtsgelehrten Entführung, Vergiftung von Wasserquellen,
Brandstiftung, Angriffe auf Pilger und Reisende, Überfälle im Schutze
der Nacht und Vergwaltigung. Für diese Verbrechen, unabhängig von der
religiösen oder politischen Überzeugung der Täter, verlangten
muslimische Juristen die härtesten Strafen, auch den Tod. Am
wichtigsten ist, dass muslimische Gelehrte der Meinung waren, dass
diese Strafen gleich sind, unabhängig davon, ob Täter oder Opfer
Muslime oder Nichtmuslime sind. Es liegt in dieser Tradition
begründet, dass vormoderne Terroristen so berüchtigt wurden innerhalb
der islamischen Geschichte.
Einige Islamisten heutzutage argumentieren, dass der einzig
erfolgreiche Weg des Widerstands gegen Unterdrückung oder Besatzung
nur über den Terrorismus verläuft und daher zu einem notwendigen Übel
geworden ist. Aber diese Art der rückratlosen und opportunistischen
Logik wird durch das klassische rigorose Erbe nicht unterstützt.
Obwohl es keinen Zweifel darüber gibt, dass das islamische Recht das
Recht auf Selbstverteidigung bestätigt, reguliert es doch diese
Selbstverteidigung, so dass diese nicht missbraucht wird.
Wie es ein klassischer Rechtsgelehrter ausdrückte: "Wenn politische
Zweckmäßigkeit zum Recht wird, dann wird nichts von dieser Religion
übrigbleiben."
Mehr noch, selbst wenn wir annehmen, dass Länder wie die USA oder
Israel unterscheidungs-lose Angriffe führen sollten, die zu Schäden
an der Zivilbevölkerung führen, dann wären von einem theologischen
Standpunkt betracht, Terroristische Handlungen immer noch nicht
gerechtfertigt. Es ist eine allgemein bekannt qur'anische Anweisung,
dass die Ungerechtigkeit anderer nicht die eigene Ungerechtigkeit
rechtfertige.Um es einfach zu machen, die Ermordung von muslimischen
Zivilisten, die in ihren Wohnzimmern sitzen durch israelische
Helikopter, rechtfertigt nicht, dass israelische Kinder, die ein
Essen mit ihren Eltern in einem Restaurant sitzen, ermordet werden.
Es gibt eine weitere Dimension in diesem Problem.
Modern muslimische terroristische Gruppierungen sind mehr in den
nationalen Befreiungsideologien des 19. und 20. Jahrhunderts
verwurzelt als in der islamischen Tradition. Obwohl diese
Gruppierungen verschiedene theologische Rechtfertigungen konstruiert
haben, repräsentieren ihre Ideologien, Symbole, Sprache und
Organisationstruktuen den Einfluss des anti-kolonialistischens der
Entwicklungsländer. So benutzen solche Gruppen nicht selten Ausdrücke
wie "Hizb" (Partei), "Tahrir" (Befreiung), "Taqrir al-Masir"
(Selbstbestimmung), "Harakah" (Bewegung), "al-Kawadir al-Fa'alah"
(Aktivisten) oder "Harb Muqadassa" (Heiliger Kampf). Diese Ausdrücke
wurden von den nationalen Befreiungskämpfen gegen den Kolonialismus
importiert und stammen nicht aus dem islamischen Erbe.
Kurzgefasst, moderner muslimischer Terrorismus ist Teil des
historischen Erbes des Kolonialismus und nicht des islamischen
Rechts. Entsprechend der islamischen Rechtstradition, können
Terroristen nicht zum Zuge kommen.