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Nichts von dem was Sie gerne hätten und demnach behaupten entspricht der Wirklichkeit.Was wohl daraus folgt das Sie die Quellen auf die Sie sich beziehen garnicht kennen.
Eventuell lernen Sie ja etwas.
https://de.wikisource.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht_(1914)
https://unric.org/de/charta/
Allenfalls nach Völkergewohnheitsrecht,welches vom IGH als Rechtsquelle des Völkerrechts anerkennt wird,hat Russland verstoßen.
Das würde dann vor dem Internationalen Strafgerichtshof verhandelt werden.Den erkennen z.B. Russland, USA oder China aber nicht an.Warum wohl nicht ROFL.Die Bundesrepublik hat selbst nur den Internationalen Gerichtshof ,auf Druck der EU ,erst 2008 anerkannt.
ENDE
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.06.2023 19:46).