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  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Eine neue völkerrechtliche Kategorie

Neben "legal" und "illegal" gibt es jetzt noch "illegal, aber kompliziert".

Schulenburg interpretiert den Artikel 33 äußerst eigenwillig. Der Artikel steht im Kapitel VI der UN-Charta "Friedliche Beilegung von Streitigkeiten". Der bezieht sich aber auf Verfahren, die VOR einer Gewaltanwendung stehen und diese verhindern sollen.

Bei einer Aggression greift Kapitel VII "Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen". Dieser Krieg ist nicht "ausgebrochen", er wurde von Russland begonnen um zumindest seine Verhandlungsposition zu verbessern, wenn nicht sogar die Bedingungen komplett zu diktieren.

Einem Aggressor gegenüber gibt es keine "Friedenspflicht" mehr, schon gar nicht von Staaten, die nicht Kriegspartei sind. An seine Stelle tritt ein Recht auf Selbstverteidigung und Beistand. Eine Aggression gilt erst dann als beendet, wenn der Zustand VOR der Aggression wieder hergestellt ist. Die Resolution ES 11/1 vom 2.3.22 stellt die Generalversammlung, die bei Handlungsunfähigkeit des Sicherheitsrates als maßgebliches Gremium zur Interpretation der Charta in Bezug auf konkrete Fälle anzusehen ist, folgt genau dieser Linie:

"
[Die Generalversammlung]
missbilligt auf das Schärfste die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine unter Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 4 der Charta;
verlangt, dass die Russische Föderation ihre Gewaltanwendung gegen die Ukraine sofort einstellt und jede weitere rechtswidrige Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen jedweden Mitgliedstaat unterlässt;
verlangt außerdem, dass die Russische Föderation alle ihre Streitkräfte unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen abzieht;
....
verlangt, dass die Russische Föderation die Entscheidung im Zusammenhang mit dem Status bestimmter Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk in der Ukraine unverzüglich und bedingungslos rückgängig macht;
....
fordert nachdrücklich die sofortige friedliche Beilegung des Konflikts zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine durch politischen Dialog, Verhandlungen, Vermittlung und andere friedliche Mittel;
"
Es gibt also eine klare Reihenfolge. Zunächst muss Russland seine Rechtsbrüche zurücknehmen, die Gewalt beenden und seine Truppen zurückziehen. Aus Unrecht kann auch in Verhandlungen nicht Recht werden. Der Angegriffene ist grundsätzlich immer im Nachteil, er ist der Geschädigte, ist erpressbar, auf seinem Territorium finden die Kämpfe statt, er muss gegen seinen Willen seine Soldaten in den Kampf schicken. Der Eroberer ist immer für Frieden, wenn er hat was er will.

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