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  • udorudi

mehr als 1000 Beiträge seit 20.05.2009

Auf jeden Fall die Gesetzgebung für § 81 StGB Hochverrat anpassen

Damit, wenn die Grenzen geschlossen sind, der oder die Schuldige
rückwirkend schwer bestraft werden kann. Haftung für alle  negativen
Folgen einer vormals christlich geprägten Bevölkerung. Im besten
Falle bekommt dieser Paragraph sogar eine Klausel, wo bereits bei
Anscheinsverdacht gegen die kulturellen Interessen des eigenen 
Landes eine Amtsenthebung wirksam  wird.  Sollte alles von
konservativen CSU-Juristen neu ausgearbeitet werden...

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