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  • Pragmatiker

mehr als 1000 Beiträge seit 26.05.2002

Diese Verweise auf den Asylartikel des Grundgesetzes waren von Anfang an dubios

Diese Verweise auf den Asylartikel des Grundgesetzes waren von Anfang
an dubios. Einfach mal hier nachlesen:

> Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege,
> Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit
> als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich
> ausgeschlossen. Hier kommt unter Umständen die
> Gewährung von subsidiärem Schutz in Betracht.

http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-
node.html

Und obwohl das jeder Journalist innerhalb von fünf Minuten googeln
kann, findet sich trotzdem in jeder zweiten Wortäußerung eines
Journalisten ein Verweis auf Artikel 16a des Grundgesetzes.


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