Wenn jemand an die Deutsche Grenze kommt und das Wort Asyl haucht,
dann wird er reingelassen. In einem zweiten Schritt erklärt jemand,
politisch verfolgt zu sein und erreicht damt, dass der Deutsche Staat
den Asylanten aufnimmt bis zum Beweis des Gegenteils. Dabei ist es
schwer für die BRD zu beweisen, das der jenige nicht politisch
verfolgt ist. Solange bleibt also jemand in Deutschland und das kann
sehr lange sein.
In seiner Not erklärt die BRD deshalb formal, das bestimmte Staaten
sichere Staaten sind, um eine sofortige Abweisung auf der Basis einer
Mutmaßung zu ermöglichen. Das wiederum funktioniert nicht, weil die
Gesetzgebung in der BRD auf Einzelfallgerechtigkeit und Beweispflicht
abhebt.
Und was sagt Papier? "Sprengung" der "Leitplanken des deutschen und
europäischen Asylrechts". Der Artikel 16 Abs. 1 ist also nicht
vollziehbar!
dann wird er reingelassen. In einem zweiten Schritt erklärt jemand,
politisch verfolgt zu sein und erreicht damt, dass der Deutsche Staat
den Asylanten aufnimmt bis zum Beweis des Gegenteils. Dabei ist es
schwer für die BRD zu beweisen, das der jenige nicht politisch
verfolgt ist. Solange bleibt also jemand in Deutschland und das kann
sehr lange sein.
In seiner Not erklärt die BRD deshalb formal, das bestimmte Staaten
sichere Staaten sind, um eine sofortige Abweisung auf der Basis einer
Mutmaßung zu ermöglichen. Das wiederum funktioniert nicht, weil die
Gesetzgebung in der BRD auf Einzelfallgerechtigkeit und Beweispflicht
abhebt.
Und was sagt Papier? "Sprengung" der "Leitplanken des deutschen und
europäischen Asylrechts". Der Artikel 16 Abs. 1 ist also nicht
vollziehbar!