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  • tzefix

mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.2010

Bitte unterscheiden zwischen Asylgewährung und Asylbeantragung.

Die Asylbeantragung ist nicht nur durch das Grundgesetz gedeckt, es
ist sogar ein Menschenrecht. Jeder Mensch darf Asyl beantragen.

Die Gewährung von Asyl steht jedoch auf einem anderen Blatt.

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