Sok1960 schrieb am 15. Januar 2016 13:48
> (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
> haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
> nicht möglich ist.
> ... wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Vorher muss der Rechtsweg ausgeschöpft sein, also fang' schonmal an
zu klagen.
> (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
> haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
> nicht möglich ist.
> ... wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Vorher muss der Rechtsweg ausgeschöpft sein, also fang' schonmal an
zu klagen.