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  • Exoteriker

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Re: lernt doch mal lesen und Textverstehen (3 oder 4 Schulklasse)

Sok1960 schrieb am 15. Januar 2016 14:02

> Nein, der Artikel 20 des GG verlangt keine "Ausschöpfung" des
> Rechtsweges.

Aha.

Und was ist deiner Meinung nach mit dem Ausdruck "... wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist" gemeint?

> Es steht NICHT drin, dass es erst ein Recht auf Widerstand nach
> "Ausschöpfung" des Rechtsweges gibt.

Es steht drin, dass das Recht auf Widerstand nur dann gilt, wenn
andere Abhilfe nicht möglich ist. Rechtsstaatliche Prozesse gehören
zu den anderen möglichen Abhilfemaßnahmen.

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