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  • Sok1960

mehr als 1000 Beiträge seit 10.12.2014

Recht zum Widerstand - Absatz 4 Artikel 20 des Grundgesetzes

Was die drei da sagen ist ja schon fast eine Aufforderung zum
Widerstand gemäß Absatz 4 Artikel 20 des Grundgesetzes:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.

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