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Avatar von karma is a cat
  • karma is a cat

68 Beiträge seit 28.08.2023

Re: Gemäß der Erlaubnis durch die Heise-Administration ...

Weder Putsch noch Revolution und auch Umstürze gegen eine amtierende Regierung geschehen jemals verfassungskonform. Ausschließlich der UN-Sicherheitsrat ist berechtigt, dagegen Zwangsmaßnahmen zu verhängen - solange diese nicht gegen das Interventionsverbot verstoßen!

Danke für die Ausführungen, denn damit ist dann auch das Thema Krim gegessen. Wenn die Absetzung von Janukowitsch gegen die Verfassung verstoßen hat, dann muß die Verfassung für den Machtwechsel ausser Kraft gesetzt worden sein, denn sie regelt die Machtstrukturen und bei einem Verfassungsbruch, bei dem die Verfassung in Kraft bleibt würden danach die verantwortlichen vor Gericht gestellt werden (siehe Sturm Capitol). Mit der Verfassung wurde zudem auch das Verfassungsgericht in der Ukraine suspendiert, denn für eine Absetzung des Präsidenten war damals eine Überprüfung durch dieses Gericht zwingend vorgeschrieben, die nicht erfolgt ist.
Wenn also die Verfassung außer Kraft war bis zur rechtmäßigen Einsetzung einer neuen demokratisch legitimierten Regierung in der Ukraine, dann war auch die Krim nicht mehr an die Ukraine gebunden und frei in der Entscheidung, denn nur die Verfassung band sie an die Ukraine.
You can't have your cake and eat it.

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