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Avatar von mouse-net
  • mouse-net

mehr als 1000 Beiträge seit 09.04.2004

Re: Gemäß der Erlaubnis durch die Heise-Administration ...

karma is a cat schrieb am 03.09.2023 01:07:

Weder Putsch noch Revolution und auch Umstürze gegen eine amtierende Regierung geschehen jemals verfassungskonform. Ausschließlich der UN-Sicherheitsrat ist berechtigt, dagegen Zwangsmaßnahmen zu verhängen - solange diese nicht gegen das Interventionsverbot verstoßen!

Danke für die Ausführungen, denn damit ist dann auch das Thema Krim gegessen. Wenn die Absetzung von Janukowitsch gegen die Verfassung verstoßen hat, dann muß die Verfassung für den Machtwechsel ausser Kraft gesetzt worden sein, denn sie regelt die Machtstrukturen und bei einem Verfassungsbruch, bei dem die Verfassung in Kraft bleibt würden danach die verantwortlichen vor Gericht gestellt werden (siehe Sturm Capitol). Mit der Verfassung wurde zudem auch das Verfassungsgericht in der Ukraine suspendiert, denn für eine Absetzung des Präsidenten war damals eine Überprüfung durch dieses Gericht zwingend vorgeschrieben, die nicht erfolgt ist.
Wenn also die Verfassung außer Kraft war bis zur rechtmäßigen Einsetzung einer neuen demokratisch legitimierten Regierung in der Ukraine, dann war auch die Krim nicht mehr an die Ukraine gebunden und frei in der Entscheidung, denn nur die Verfassung band sie an die Ukraine.
You can't have your cake and eat it.

LOL
Gibt es in Verfassungen auch salvatorische Klauseln?

Du redest Blech - auch wenn Vorgänge nicht Verfassungskonform sind, ist die Verfassung noch lange nicht nicht mehr gültig.
Wie viele Staaten müssten sich dann eigentlich überfallen lassen?
Gibt es da schon entsprechende Screenings?

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