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  • Fritz (5)

554 Beiträge seit 27.09.2020

Re: "Nettokaltmiete bei Neuvermietung"

schlamutzelnase schrieb am 29.05.2024 21:54:

Summa summarum habe ich den Eindruck, dass Bestandsmieten und Mieten bei Neuvermietung zwei unterschiedliche Welten sind. Und das betrifft nicht nur Neubauwohnungen, auch bei Vermietungen aus dem Altbestand wird kräftig zugelangt.

Hier greift der Mietspiegel. Dieser bezieht sich
im besonderen auf die Neuvermietungen des Altbestandes
über einen Zeitraum von einigen vergangenen Jahren.
Die so errechneten Mieten können im Rhythmus von
3 Jahren für den Altbestand eingefordert werden.
Damit ist der Mietspiegel ein wunderschöner Paternoster
für höhere Mieten.
Grundsätzlich liegt aber das Problem woanders.
Der von einem Mieter erarbeitete Gewinn kann nur
einmal verteilt werden. Einmal an die Industrie
via möglichst geringem Lohn und einmal an die
Immobilienwirtschaft via möglichst hohen Mieten.
Zwischen diesen beiden Malsteinen wird der Mieter
zerrieben. Über ihn erfolgt der Kampf um die Aufteilung
dieses Gewinnes.

MfG Bernays

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